Über Körper, kulturelle Normierung und die Anforderung einer „Kultur für alle“ im Kontext von Dis_ability
III. Was bedeutet „Kultur und Teilhabe für Alle und mit Allen“? Gedanken zu einer Umsetzung
Das Recht auf Teilhabe an Kultur steht allen Bürger_innen in allen Bereichen in gleichem Ausmaß zu. Das betrifft die Teilhabe am Kulturgut und organisatorische Zugänge gleichermaßen (vgl. Hoffmann 1981: 46). (*5) Das wurde bereits in den 1970er Jahren festgestellt.
Die größten Barrieren sind die Barrieren in den Köpfen der Menschen!
Das Konzept der Inklusion verspricht Teilhabe für alle. Die Umsetzung und Inklusionspolitik ist jedoch noch immer sehr stark von den Grundprinzipien der Exklusion bzw. dem Grundgedanken der Integration getragen; einem Verständnis, das davon ausgeht, dass das zu integrierende Individuum bzw. die zu integrierende Personengruppe homogen sei und einer Mehrheitsgesellschaft gegenüberstünde (vgl. Georgi 2015: 25; (*2) s.a. Rathgeb 2012: 10; (*25) Wansing 2015: 50). (*19)
Inklusion ist im Gegenteil dazu ein offener, komplexer und multidimensionaler Prozess. Denn der Grundgedanke der Inklusion verwirft Einteilungen und Etikettierungen jeglicher Art und setzt auf die Achtung der Individualität und der Bedürfnisse jedes einzelnen Individuums im Sinne der Menschen- und Bürger_innenrechte. In diesem Prozess geht es um Individualität in einer pluralen, also vielfältigen Lebenswelt. Dabei ist es von zentraler Wichtigkeit, vielfältige strukturelle Ungleichheiten und institutionelle Diskriminierungen, die sich nicht nur auf Behinderung* beziehen, kritisch zu beleuchten (vgl. Georgi 2015: 26; (*2) Köbsell 2012: 46; (*10) Rathgeb 2012: 11 f.; 15 f.). (*25) Reguläre Institutionen und Strukturen müssen geöffnet, sensibilisiert und für Diversität zugänglich gemacht werden, so dass die Teilhabe und Selbstbestimmung jeder einzelnen Person gewährleistet ist. Inklusion ist im Gegensatz zur Integration mit einem Rechtsanspruch verbunden. Hier wird der Ausgleich von Nachteilen, die aus der benachteiligenden Gesellschaftsstruktur entstehen, rechtlich verbindlich hervorgehoben (vgl. Georgi 2015: 27). (*2)
Um meine Überlegungen und den vorliegenden Artikel abzuschließen, möchte ich zum Schluss neue Denkansätze auf dem Weg in eine vielfältige Gesellschaft vorstellen.
Elisabeth Magdlener ( 2018): Über Körper, kulturelle Normierung und die Anforderung einer „Kultur für alle“ im Kontext von Dis_ability. In: p/art/icipate – Kultur aktiv gestalten # 09 , https://www.p-art-icipate.net/ueber-koerper-kulturelle-normierung-und-die-anforderung-einer-kultur-fuer-alle-im-kontext-von-dis_ability/