Marcel Bleuler
Im 20. Jahrhundert einigten sich überstaatliche Organisationen wie die UN und UNESCO darauf, dass der Zugang zu Kunst und Kultur ein Grundrecht demokratischer Gesellschaften darstellt. In einem Kontext wie Salzburg können wir also davon ausgehen, dass sich die öffentliche Hand – respektive die von ihr getragenen Institutionen – in kulturellen und künstlerischen Belangen für Verteilungs- und Teilhabegerechtigkeit einsetzt. Wir alle sollten kulturelle Angebote wahrnehmen, uns an ihnen beteiligen und gestaltend auf sie Einfluss nehmen können – zumindest theoretisch. In der Praxis steht den theoretischen rechtlich-politischen Voraussetzungen eine Realität gegenüber, in der die Mehrheit der Kultur- und Kunstinstitutionen von auffällig homogenen sozialen Gruppen besucht werden. Museen, Konzert- und Kunsträume erscheinen selten als Orte der demokratischen Verhandlung, sondern vielmehr als Orte der Selbstvergewisserung von privilegierten Gesellschaftsschichten. Soziale Ungleichheit und Diskriminierungen, ökonomische, bildungspolitische Ausschlüsse sowie konkrete Barrieren werden im Feld von Kunst und Kultur kaum durchbrochen, sondern – meist unbeabsichtigt – fortgesetzt.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns im vorliegenden Forschungsprojekt das Ziel gesetzt, vielfältige Perspektiven und Ansätze aufzuarbeiten, die den Anspruch auf Teilhabegerechtigkeit in der Kulturarbeit, der künstlerischen Produktion und Vermittlung umzusetzen suchen.