Was bedeutet kulturelle Teilhabe?

Drei Zugänge zur Umsetzung in der institutionellen Praxis

Marcel Bleuler

Im Kontext westlicher Kunst- und Kulturinstitutionen steht der Begriff ‚kulturelle Teilhabe‘ für verschiedene Ansätze, die Gesellschaft als Partnerin zu verstehen und sie auf Augenhöhe zu adressieren. Anstatt Ausstellungs- und Veranstaltungshäuser als autoritäre Vermittlungsinstanzen zu betreiben, sollen die Zugänge geöffnet und Möglichkeiten für Mitgestaltung eingeräumt werden. Diese Forderung betrifft insbesondere staatlich subventionierte Institutionen, die zu einem gewissen Grad auch einen kulturpolitischen Auftrag erfüllen und im Dienst der Gesellschaft stehen. Insgesamt gehen Konzepte kultureller Teilhabe von der Erkenntnis aus, dass Kulturinstitutionen die Gesellschaft bislang nicht in ihrer Diversität anzusprechen vermögen. Dies zeigt sich daran, dass kulturelle Angebote von einem relativ homogenen Publikum wahrgenommen werden. Personen, die ins Museum oder Theater gehen, verfügen typischerweise über eine Hochschulbildung und eine wirtschaftlich privilegierte Position. Andere Personen, die nicht den typischen Eigenschaften des Bildungsbürger*innentum entsprechen, fühlen sich weniger angesprochen und werden von den Institutionen zumindest indirekt ausgeschlossen. Um diesem Ausschluss entgegenzuwirken, soll unter dem Begriff der kulturellen Teilhabe eine tiefgreifende Transformation stattfinden.

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